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English
Einreise-Bestimmungen / Export von Kunst und Antiquitäten
Ohne Sondergenehmigung ist die Ausfuhr sämtlicher Buddha-Figuren oder Teilen von Buddha-Figuren verboten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich bei diesen Buddha-Statuen um Kunst oder Kitsch handelt, oder wie hoch der Handelswert einer Buddha-Statue ist. Um diese Bestimmung zu verstehen, muss man wissen, dass in Thailand alle Buddha-Statuen nicht nur als heilig, sondern darüberhinaus als individuell belebt angesehen werden.
Streng reguliert ist auch die Ausfuhr von Kunstgegenständen oder Antiquitäten, die als Teil des kulturellen Erbes Thailands eingestuft werden, selbst wenn es sich dabei nicht um Buddha-Statuen handelt. In allen Zweifelsfällen muss vor dem Export eines Kunstgegenstand oder einer Antiquität eine Lizenz vom Department of Fine Arts beantragt werden. Zu diesem Zwecke muss der Kunstgegenstand oder die Antiquität dem Nationalmuseum in Bangkok (Tel 224-1370 und 224-1333), dem Chiang Mai Nationalmuseum (Tel 053 / 22-1308) oder dem Songkhla Nationalmuseum (Tel 074 / 31-1728) wenigstens fünf Tage vor dem geplanten Export zur Begutachtung vorgelegt werden.
Erforderlich ist das Ausfüllen eines Formulars zur Beantragung der Lizenz. Dem Formular beizufügen sind 2 Vorderansichts-Photos in Postkartengrösse des/der Objekt(e), für welche(s) die Lizenz beantragt wird. Bis zu 5 kleinere Objekte dürfen auf einem Photo zusammengefasst werden. Ausserdem ist eine Photokopie des Passes derjenigen Person beizulegen, die das Objekt oder die Objekte ausser Landes bringen will.
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To illustrate the discrepancy between how the hurting person is at
ease with just deriving a little pleasure, while the hurt person so
suffers, consider the following scene from the Pol Pot years in
Cambodia.
http://www.asiatour.com/thailand/d-02reis/dt-rei37.htm
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